Eine E-Rechnungist eine Rechnung im strukturierten Format (XRechnung, EN 16931). Mit MeinGewerbe erstellst du sie als gesetzeskonforme XRechnung — geprüft mit dem offiziellen KoSIT-Validator — und empfängst E-Rechnungen in XRechnung & ZUGFeRD. Pflicht für alle Unternehmen seit Januar 2025.
Ein rein strukturiertes XML-Format, das von Maschinen gelesen wird. Pflicht im öffentlichen Sektor und zunehmend im B2B-Bereich. Keine PDF-Datei, sondern ein reiner Datensatz.
Kombiniert eine lesbare PDF-Rechnung mit eingebetteten XML-Daten. Du siehst die Rechnung wie gewohnt und die Software kann die Daten automatisch auslesen. Ideal für kleine Betriebe.
Wichtig: Beide Formate sind gleichwertig anerkannt. Als Empfänger musst du beide Formate akzeptieren und revisionssicher archivieren können — für Rechnungen als Buchungsbelege seit 2025 8 statt 10 Jahre(§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG).
Alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Papier- und PDF-Rechnungen sind weiterhin erlaubt, aber du darfst E-Rechnungen nicht ablehnen.
Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für die übrigen Unternehmen im B2B-Bereich — ausgenommen Kleinunternehmer nach §19 UStG.
MeinGewerbe erzeugt deine E-Rechnung als gesetzeskonforme XRechnung (XML, EN 16931) — geprüft mit dem offiziellen KoSIT-Validator. Dazu bekommst du ein lesbares PDF für deine Unterlagen.
Die XRechnung von MeinGewerbe besteht die offizielle KoSIT-Validierung (Version 3.0, EN 16931) — im Standardfall und als Kleinunternehmer (§19). Genau dort scheitern viele Tools.
Verlangt dein Auftraggeber eine reine XRechnung, exportierst du dieselbe Rechnung auch als XML-Datei — ohne sie neu anlegen zu müssen.
Auf jeder Rechnung steht ein GiroCode (EPC-QR): Dein Kunde scannt ihn mit der Banking-App und die Überweisung ist vorausgefüllt. So wirst du schneller bezahlt.
In drei einfachen Schritten bist du bereit für die E-Rechnungspflicht.
Lade XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien hoch oder leite sie per E-Mail weiter. Alle Formate werden automatisch erkannt und eingelesen.
Rechnungsdaten werden automatisch ausgelesen. Prüfe Absender, Betrag und Fälligkeit auf einen Blick und gib die Rechnung frei.
Behalte den Überblick über offene und bezahlte Rechnungen. Markiere Zahlungen und exportiere alles für deinen Steuerberater.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann. In Deutschland gelten XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten) als zulässige Formate. Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland, auch Kleinunternehmer, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen über 800.000 EUR Vorjahresumsatz, ab 2028 für die übrigen Unternehmen. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind vom Ausstellen elektronischer Rechnungen ausgenommen — relevant wird es für sie, sobald ein Kunde konkret eine XRechnung verlangt.
Ja. Die Empfangspflicht seit Januar 2025 gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG und Selbstständige. Du darfst eine E-Rechnung nicht ablehnen.
Ja. MeinGewerbe erzeugt deine E-Rechnung als gesetzeskonforme XRechnung (XML, EN 16931), die die offizielle KoSIT-Validierung besteht — auch als Kleinunternehmer (§19). Zusätzlich bekommst du ein menschenlesbares PDF für deine Unterlagen.
Eine Hybrid-PDF (z. B. ZUGFeRD/Factur-X) kombiniert eine lesbare PDF mit maschinenlesbaren XML-Daten in einer Datei. Bei MeinGewerbe ist die gesetzeskonforme E-Rechnung die XRechnung (XML, EN 16931) — sie besteht die offizielle KoSIT-Validierung. Das PDF dient als menschenlesbares Begleitdokument.
Du startest kostenlos und ohne Kreditkarte. Damit empfängst und liest du E-Rechnungen in XRechnung und ZUGFeRD aus. Erweiterte Tarife mit automatischem E-Mail-Empfang und DATEV-Export beginnen bei 29 EUR pro Monat.
E-Rechnungen müssen revisionssicher und im Originalformat archiviert werden. Für Rechnungen als Buchungsbelege gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (ab 1. Januar 2025) eine Aufbewahrungsfrist von 8 statt bisher 10 Jahren (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG); für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleibt es bei 10 Jahren. MeinGewerbe speichert die strukturierten Daten GoBD-konform. Im Zweifel bitte den Steuerberater fragen.
Unsicher, ob dich die Pflicht schon betrifft? Der E-Rechnungspflicht-Checker beantwortet das in 30 Sekunden. Alle Details zur Gesetzeslage liest du im Ratgeber E-Rechnungspflicht 2025. Empfangene Belege verwaltest du mit der Eingangsrechnungs-Software, eigene E-Rechnungen schreibst du mit der Rechnungssoftware.
Starte jetzt kostenlos und empfange deine erste E-Rechnung in unter 2 Minuten. Keine Kreditkarte nötig.