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Bist du von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Drei kurze Fragen und du weißt, ob und ab wann du E-Rechnungen empfangen und versenden musst — inklusive konkreter Fristen für deinen Fall.

Bist du Unternehmer:in oder selbstständig in Deutschland?

Gewerbe, Freiberuf oder Kleinunternehmer nach §19 UStG zählen alle dazu.

Seit 2025

Empfangspflicht für alle Unternehmen im B2B — auch Kleinunternehmer.

Ab 2027

Versandpflicht für Unternehmen über 800.000 € Jahresumsatz.

Ab 2028

Versandpflicht für alle Unternehmen im B2B.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?+

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland — auch Kleinunternehmer nach §19 UStG — E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Versandpflicht gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen über 800.000 € Jahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle.

Müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?+

Ja. Die Empfangspflicht seit Januar 2025 gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG und Selbstständige. Eine E-Rechnung darf nicht abgelehnt werden.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?+

Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Für reine Rechnungen an Privatkunden (B2C) besteht aktuell keine Pflicht — Eingangsrechnungen von Lieferanten musst du als Unternehmen aber trotzdem empfangen können.

Was zählt als gültige E-Rechnung?+

Ein strukturiertes elektronisches Format wie XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung. MeinGewerbe erzeugt eine XRechnung nach EN 16931, die die offizielle KoSIT-Validierung besteht — auch für Kleinunternehmer.

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